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Einleitung


§90aBGB
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Art.20aGG
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung.
Das heißt, dass im Deutschen Recht, Tiere als Sachen behandelt werden, bei denen der Tierschutz zu berücksichtigen ist. Wir möchten Ihnen hier Anhand von Gesetzen und Beispielen Tipps geben und Ihnen bei der Einschätzung von Situationen helfen.

Inhalt  
   
1. Was ist ein Tier?
 
  1.1. Wilde Tiere
1.2. Haustiere
   
2. Erwerb
 
  2.1.  Gefunden
2.2.  Gekauft
2.3.  Geschenkt
   
3. Kaufverträge bei Tieren
 
  3.1.  Sachmangel und Nacherfüllung
3.2.  Rechte des Käufers (Arglist, Garantie)
3.3.  Mangelfolgeschäden, Beweislast, Gewährleistung
3.4.  Verbrauchsgüterkauf
3.5.  Verjährung und Vorbeugen
   
4. Regelungen zur Haustierhaltung
 
  4.1.  Melde- und Kennzeichnungspflicht, Besitzverbot
4.2.  "Kampfhund" aufgrund Rasse?
4.3.  Allgemeine Hundehalterpflichten
4.4.  Tierschutz - Hundeverordnung
4.5.  Haustier in der Wohnung
4.6.  Aufgaben und Pflichten des Tierarztes
4.7.  Haustier auf Reisen
4.8.  Haustier in freier Natur
   
Abkürzungen
Literatur
 
 
 

 

 
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