Homepage :: Feedback :: Hunderassen :: newsletter ::  
 LINKWEG ::: Inhalt / Kaufverträge bei Tieren / Sachmangel und Nacherfüllung

 

 Sachmangel und Nacherfüllung  
 

Ups, ist die Welt GROSS!

Sachmangel ist: Wenn das Tier bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit "nicht" hat.
§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB
Gefahrübergang: Mit Übergabe des Tieres an den Käufer geht die Gefahr das sich die "Kaufsache" verschlechtert auf ihn über.
§ 446 BGB
Mangelfreiheit liegt vor (sofern nichts anderes vereinbart), wenn sich das Tier für die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignet, wenn es sich für die Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Tieren dieser Art üblich ist und die der Käufer bei diesem Tier erwarten kann.
§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 + 2 BGB
Ist das gekaufte Tier "nicht" mangelfrei, kann der Käufer Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen. Der Verkäufer sollte eine "andere" mangelfreie Sache (Tier) liefern oder den Mangel beseitigen.
§§ 437, 439 BGB
Für die Lieferung eines "anderen" mangelfreien Tieres sehen wir praktisch keine Bedeutung, denn meist wird ein bestimmtes Tier, welches nicht ohne weiteres durch ein "anderes" ersetzt werden kann, gekauft. Für die Mängelbeseitigung könnten jedoch Fälle vorstellbar sein. So u.a. Ausbildungsmängel oder das Auskurieren einer vorübergehenden Krankheit (z.B. Husten). Die Kosten für die Mängelbeseitigung hat der Verkäufer zu tragen!
§ 439 Abs. 2 BGB
Der Verkäufer kann die Nacherfüllung dann verweigern, wenn die dafür notwendigen Kosten unverhältnismäßig hoch sind, dies hängt von einem Vergleich des mangelhaften Tieres mit dem eines mangelfreien ab.
§ 439 Abs. 3 BGB
Kommt eine Nacherfüllung aus einem der o.g. Gründe nicht in Betracht, kann der Käufer a) vom Vertrag zurücktreten; b) den Kaufpreis mindern; c) Schadensersatz verlangen.
§§ 437 Nr. 2 + 3, 440, 280 281 BGB



Die Gesetze finden Sie auf auf dieser externer Link externen Seite.*

* Dieses Symbol zeigt einen Link zu einer externen Seite an. Für deren Inhalte wir keinerlei Verantwortung übernehmen.

 

 
 Weiterführende Informationen:

 Verweis 1 [Inhaltsbeschreibung]
 Verweis 2 [Inhaltsbeschreibung]

 

 


  Kaufverträge bei Tieren
 
           © 2003 by SteDi • mail: