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3. Kaufverträge bei Tieren

Durch die Anpassung an die "Verbrauchsgüterrichtlinie der EU" wurde die Gewährleistung auf den Verbraucherkauf ausgerichtet. Die Pflicht des "Verkäufers" ist das Verschaffen einer mangelfreien Sache. Der "Käufer" kann bei Mängeln der Kaufsache Nacherfüllung verlangen und wenn diese nicht erfolgt, den Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Es kann auch Schadensersatz und der Ersatz von Aufwendungen verlangt werden.


   
3.1. Sachmangel und Nacherfüllung
 
   
   
3.2. Rechte des Käufers (Arglist, Garantie)
 
   
   
3.3. Mangelfolgeschäden, Beweislast, Gewährleistung
 
   
   
3.4. Verbrauchsgüterkauf
 
   
   
3.5. Verjährung und Vorbeugen
 
   
 

 

 
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